Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
[Nr.99001040008001 ]
Teaser
Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit
- von Bedingungen abhängig machen,
- und/oder sie zeitlich befristen
- oder mit Auflagen versehen
- oder sie vollständig untersagen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie möchten eine Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen erstmalig ausüben oder
- Sie sind bereits Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen und wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit haben sich geändert
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
nicht angegeben