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Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
[Nr.99142021261000 ]

Teaser

Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, eine Person für die Geschäftsleitung zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.

Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über die Absicht der Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung und die Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts zu informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Laden Sie dort das Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG" herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können das Formular direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Voraussetzungen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben