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Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
[Nr.99018008005001 ]

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei bestandener Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
  • Die zuständige Stelle in Niedersachsen ist das örtliche Gesundheitsamt für den Bezirk, in dem der Beruf ausgeübt werde soll.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten und über keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder über keine Approbation als Ärztin oder Arzt verfügen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Zuständige Stelle

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die örtlichen Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben