Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen
[Nr.99046031060002 ]
Teaser
Wenn Sie als beeidigte:r Dolmetscher:in und/oder ermächtigte:r Übersetzer:in mit Wohnsitz oder beruflicher Niederlassung in einem anderen Bundesland in Niedersachsen tätig sein möchten, können Sie sich vom Landgericht Hannover allgemein beeidigen oder ermächtigen lassen.
Verfahrensablauf
Auf der Grundlage der Angaben der antragstellenden Person und den dazu vorgelegten Unterlagen entscheidet d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover über die Anträge. Die allgemeine Beeidigung, über die nach dem NJG eine besondere Bescheinigung und nach dem GDolmG eine Urkunde erteilt wird, bzw. die Aushändigung der Bescheinigung über die Ermächtigung erfolgen gleichfalls durch d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover.
Die Beeidigung und/ oder Ermächtigung geht jeweils mit einer ausdrücklichen Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen einher unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, insbesondere nach den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs.
Nach Aushändigung der Urkunde nach dem GDolmG darf
- die Dolmetscherin die Bezeichnung »Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin für (Angabe der Sprache, für die sie beeidigt ist)«,
- der Dolmetscher die Bezeichnung »Allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher für (Angabe der Sprache, für die sie beeidigt ist)«,
führen.
Nach Aushändigung der Bescheinigung nach dem NJG darf
- die Dolmetscherin die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigte Dolmetscherin für die ... Sprache«,
- der Dolmetscher die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigter Dolmetscher für die ... Sprache«,
- die Übersetzerin die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die ... Sprache« und
- der Übersetzer die Bezeichnung »Vom Landgericht Hannover ermächtigter Übersetzer für die ... Sprache«
führen.
Sofern ein Stempel angefertigt wird, muss diese Bezeichnung vollständig und unverändert wiedergegeben werden. Die Form sollte möglichst rund sein. Größe und Schriftart können frei gewählt werden. Ein Muster erhalten Sie nach Ihrem Beeidigungs- und/oder Ermächtigungstermin.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.