Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Durchführung eines Tierversuches an Wirbeltieren beantragen
[Nr.99110072000000 ]

Teaser

Für die Durchführung von Tierversuchen ist eine Genehmigung erforderlich

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Angaben, Darlegungen und Nachweisen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der zuständigen Behörde. Es erfolgt eine Prüfung durch die Behörde und es werden ggfs. Unterlagen/Angaben nachgefordert.

Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird die zuständige Stelle von einer Sachverständigen-Kommission, der »§ 15-Kommission", bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Wissenschaft, unterstützt und beraten.

Anträge nach § 8a TierSchG unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Nach der Prüfung erfolgt eine Entscheidung.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Je nach Zeitaufwand der Prüfung.

    Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 2000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben