Durchführung von Qualifizierung in der psychosozialen Prozessbegleitung
[Nr.99046032207006 ]
Teaser
Qualifizierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten einen Bescheid.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 30. April 2001 - Nds. GVBl. 2001, 276
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO), RdErl. d. MF v. 11. 7. 1996 - 19-1004 (3) - VORIS 64100 -
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben