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Durchführung von Qualifizierung in der psychosozialen Prozessbegleitung
[Nr.99046032207006 ]

Teaser

Qualifizierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten einen Bescheid.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Niedersächsische Landeshaushaltsordnung  (LHO) in der Fassung vom 30. April 2001 - Nds. GVBl. 2001, 276

Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO), RdErl. d. MF v. 11. 7. 1996 - 19-1004 (3) - VORIS 64100 -

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben