Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Eichung beantragen
[Nr.99037013000000, 99037013261000 ]

Teaser

Wenn Sie ein Messgerät im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr benutzen möchten, muss dieses Messgerät geeicht sein.

Verfahrensablauf

  • Die Eichung eines Messgerätes können Sie elektronisch beantragen:

  • Sie reichen den Antrag mitsamt den erforderlichen Nachweisen ein
  • Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
  • Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
  • Die Eichung wird terminiert
  • Wird die Eichung durchgeführt, wird eine Eichkennzeichnung angebracht und ein Gebührenbescheid sowie auf Wunsch ein gebührenpflichtiger Eichschein durch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen erstellt.
  • Die antragstellende Person erhält ggf. den Eichschein ausgehändigt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Erforderliche Unterlagen

Notwendig sind Informationen zum Messgerät, allerdings keine Unterlagen

Zuständige Stelle

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Aufgrund der Festlegungen im Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfolgt eine Eichung auf Antrag. Der Antrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (31.12.) zu stellen. Wird die Eichung später beantragt und ist die Eichung vor Ablauf der Eichfrist nicht mehr möglich, kann die weitere Verwendung des Messgerätes bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung gestattet werden.

Die Entscheidung über die Gestattung der Weiterverwendung erfolgt durch einen gebührenpflichtigen Bescheid (Gestattungsbescheid).