Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Eigenständig berechnete Feuerschutzsteuer anmelden
[Nr.99102095058000 ]

Teaser

Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Feuerschutzsteuer per Post oder elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) anmelden:

Anmeldung per Post:

  • Laden Sie das Formular zur Feuerschutzsteueranmeldung von der Internetseite des BZSt herunter.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus.
  • Senden Sie das Formular unterschrieben an das BZSt.
  • Überweisen Sie den selbst berechneten Steuerbetrag bis zum Fälligkeitstag. Andernfalls wird der Betrag bei erteiltem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen.

Hinweise:

  • Für die Steueranmeldung brauchen Sie eine Steuernummer.
  • Das Formular zur Feuerschutzsteueranmeldung können Sie elektronisch ausfüllen.

Online-Anmeldung über BOP:

  • Füllen Sie das passende Feuerschutzsteueranmeldeformular über das BZSt-Online-Portal im BOP vollständig aus.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Übermitteln Sie die Anmeldung.
  • Überweisen Sie den selbst berechneten Steuerbetrag bis zum Fälligkeitstag oder dieser wird bei erteiltem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen.

Hinweise:

  • Für die Steueranmeldung brauchen Sie eine Steuernummer.
  • Für die elektronische Steueranmeldung im BOP müssen Sie sich für das BOP registrieren. Füllen Sie dazu das Formular "Antrag auf (Neu)Zulassung/ Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung" aus und führen Sie die Registrierung durch.
  • Alternativ können Sie ein bestehendes Elsterzertifikat nutzen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben