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Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberaterin/Steuerberater Zulassung
[Nr.99135005031000 ]

Onlinedienste

Teaser

Zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater kann eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Bewerber/die Bewerberin im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig ist oder, sofern der Bewerber/die Bewerberin keine Tätigkeit ausübt, er/sie seinen/ihren Wohnsitz hat. Sollte er/sie im Ausland ansässig sein, ist die Kammer zuständig, in deren Kammerbezirk die beabsichtigte Niederlassung liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben