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Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
[Nr.99050045006000 ]
Teaser
Für die Einfuhr von Tieren und tierischen Nebenprodukten sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie in einigen Fällen eine Genehmigung. Dies betrifft vor allem Proben und Warenmuster sowie Heimtiere.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben