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Einberufung der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren
[Nr.99066007188000 ]

Teaser

Das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Insolvenzverfahren stellt die Gläubigerversammlung dar, die entweder von Amts wegen oder auf Antrag eines berechtigen Personenkreises von dem Insolvenzgericht einberufen wird.

Verfahrensablauf

  • Bestimmt das Insolvenzgericht den Termin für die Gläubigerversammlung von Amts wegen, so werden die Zeit, der Ort und die Tagesordnung der Gläubigerversammlung öffentlich bekannt gegeben.
  • Die ersten beiden Termine (Berichts- und Prüfungstermin) legt das Insolvenzgericht üblicherweise mit dem Beschluss der Insolvenzeröffnung fest, außer wenn eine schriftliche Verfahrensdurchführung beschlossen worden ist.
  • Der weitere Verfahrensablauf hängt immer von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Insolvenzgericht, das mit dem Verfahren befasst ist

Zuständige Stelle

Insolvenzgericht, das mit dem Verfahren befasst ist.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben