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Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
[Nr.99063054261000 ]
Teaser
Wenn Sie eine Anlage errichtet haben oder betreiben und diese Anlage aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftig wird, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde fristgemäßanzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Anlage bei der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung, in der Ihre Anlage in den Katalog über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgenommen wurde, an.
- Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Alternativ können Sie die Unterlagen auch innerhalb von weiteren zwei Monaten ab der Anmeldung bei der zuständigen Behörde nachreichen.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
- Die zuständige Behörde kann Ihnen zusätzlich Anforderungen auferlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage die Pflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt bzw. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
An die räumlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Zuständige Stelle
An die räumlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Frist
- 3 Monat(e)
- Die Anzeige muss innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen 4. BImSchV erfolgen.