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Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen
[Nr.99046050171000 ]
Teaser
Wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen können Sie als Gläubiger Ihre Forderungen gegen den Schuldner durchsetzen, indem Sie Forderungen des Schuldners gegen Dritte (sog. Drittschuldner) pfänden lassen.
Verfahrensablauf
Für eine Forderungspfändung
- stellen Sie beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht unter Nutzung der amtlichen Formulare einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und
- veranlassen Sie die Zustellung des erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner und den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher, den Sie selbst oder durch Vermittlung der gerichtlichen Geschäftsstelle mit der Zustellung beauftragen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht.
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben