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Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen
[Nr.99046050171000 ]

Teaser

Wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen können Sie als Gläubiger Ihre Forderungen gegen den Schuldner durchsetzen, indem Sie Forderungen des Schuldners gegen Dritte (sog. Drittschuldner) pfänden lassen.

Verfahrensablauf

Für eine Forderungspfändung

  • stellen Sie beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht unter Nutzung der amtlichen Formulare einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und
  • veranlassen Sie die Zustellung des erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner und den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher, den Sie selbst oder durch Vermittlung der gerichtlichen Geschäftsstelle mit der Zustellung beauftragen. 

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht.

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben