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Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
[Nr.99046068001003 ]
Teaser
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, prüft das Amtsgericht die Berechtigung und stellt den Erbschein aus.