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Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen
[Nr.99046068001009 ]
Teaser
Das Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch einen so genannten gemeinschaftlichen Teilerbschein erteilen. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, prüft das Amtsgericht die Berechtigung und stellt den Erbschein aus.