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Einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
[Nr.99046068001010 ]

Teaser

Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, prüft das Amtsgericht die Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

Rechtsgrundlage(n)