Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
[Nr.99080103001000 ]
Teaser
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden, bei Einreichung per E-Mail ist die Bearbeitungsdauer in der Regel kürzer. Nach Eingang wird Ihr Antrag schnellstmöglich geprüft. Die Antwort erhalten Sie auf dem Wege, auf dem der Antrag gestellt wurde. Wenn der Eintrag per Post unter Angabe einer E-Mail-Adresse übermittelt wird, erhalten Sie zusätzlich zum Schreiben per Post eine E-Mail.
Perspektivisch soll auf einen Online-Dienst umgestellt werden, dieser steht aktuell jedoch noch nicht zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21i Absatz 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- § 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Artikel 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
Zuständige Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Formulare
Nicht angegeben