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Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
[Nr.99080103001000 ]

Teaser

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden, bei Einreichung per E-Mail ist die Bearbeitungsdauer in der Regel kürzer. Nach Eingang wird Ihr Antrag schnellstmöglich geprüft. Die Antwort erhalten Sie auf dem Wege, auf dem der Antrag gestellt wurde. Wenn der Eintrag per Post unter Angabe einer E-Mail-Adresse übermittelt wird, erhalten Sie zusätzlich zum Schreiben per Post eine E-Mail.

Perspektivisch soll auf einen Online-Dienst umgestellt werden, dieser steht aktuell jedoch noch nicht zur Verfügung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Formulare

Nicht angegeben