Einkommensteuer für im Ausland lebende Erbringer von Leistungen einbehalten, anmelden und zahlen
[Nr.99102071058000 ]
Teaser
Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringenden vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer für deren Einkünfte einbehalten, anmelden und zahlen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer für beschränkt steuerpflichte Einkünfte von im Ausland lebenden Leistungserbringern online über das BZSt-Online-Portal (BOP) anmelden. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. Danach können Sie die Steueranmeldung online ausfüllen und abschicken.
Schriftliche Beantragung einer Steuernummer:
- Sie brauchen für die Steueranmeldung eine eigene Steuernummer beim BZSt. Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag auf Erteilung einer neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG online auf.
- Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post, per E-Mail oder über das BOP an das BZSt.
- Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre Steuernummer mit.
Registrierung im BOP:
- Sie brauchen den Antrag "Registrierung zur elektronischen Datenübermittlung", den sie online ausfüllen und absenden.
- Folgenden Sie der Anleitung der Checkliste.
Hinweis:
- Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
Online-Anmeldung der Steuer nach Registrierung:
- Loggen Sie sich online in Ihr Benutzerkonto im Elster Online-Portal (EOP) oder BOP ein.
- Wenn Sie sich im EOP eingeloggt haben, wechseln Sie zum BOP.
- Melden Sie die Steuer mit dem dafür vorgesehenen elektronischen Datenblatt im BOP an.
- Sie bezahlen die im Online-Portal errechnete Steuer per Banküberweisung.
-
Alternativ können Sie dem BZSt ein Lastschriftmandat erteilen. Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlung pünktlich beim BZSt eingeht.
- Eine Vorlage zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite des BZSt.
Die ausgefüllte Erklärung zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren senden Sie per Post oder per E-Mail an das BZSt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht Köln