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Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
[Nr.99129006006000 ]

Teaser

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Zuständig sind der  Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.

Zuständige Stelle

Zuständig sind der  Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die unteren Wasserbehörden in den Landkreises, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben