Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
[Nr.99013036207000 ]
Verfahrensablauf
Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst »pflegekinderwesen-digital« mit dem Formular »Formlose Anträge« digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.