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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
[Nr.99012087023000, 99012087023001 ]

Teaser

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Verfahrensablauf

Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Rechtsbehelf

Die Bauaufsichtsbehörde ihres Wohnortes.

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben