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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
[Nr.99012087023000, 99012087023001 ]
Teaser
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Rechtsbehelf
Die Bauaufsichtsbehörde ihres Wohnortes.
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben