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Einsicht in das Güterrechtsregister
[Nr.99054001109000 ]

Teaser

Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist..

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben