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Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen
[Nr.99123010023004 ]

Teaser

Jeder beantragenden Person wird durch das zuständige Katasteramt oder durch niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu Flurstücken, Flächengrößen, Grenzlängen, Gebäuden u. a. gegeben.

Verfahrensablauf

Bei einem Termin bzw. Besuch im Kundencenter des zuständigen Katasteramtes oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) kann gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter die Einsicht in das Liegenschaftskataster vorgenommen werden. Es werden dabei keine Bildaufnahmen gestattet.

Gegen Gebühr kann zusätzlich ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster erworben werden (Leistung: Auszug aus dem Liegenschaftskataster).

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

nicht angegeben