Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
[Nr.99058016060000 ]
Teaser
Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer müssen Sie online oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
- Verschiedene Verwaltungsportale der Länder bieten eine Online-Antragstellung an. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Onlinedienste
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden)
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Frist
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben