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Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
[Nr.99080050060001 ]
Teaser
Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die automatische Validierung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200(a)(1)
- in Verbindung mit Executive Director Decision 2018/011/R AMC1 ARA.FCL.200(a)(1)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben