Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
[Nr.99019033060000 ]
Teaser
Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und beschäftigen Auszubildende? Dann müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Eintragung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
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Die zuständige Stelle prüft, ob das Berufsausbildungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zum Beispiel:
- Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
- Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
- Die zuständige Stelle trägt die Daten ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
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Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:
- bei Rückfragen
- damit Sie Unterlagen nachreichen
- damit Sie Mängel beheben
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.urde.
Zuständige Stelle
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
o die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
o die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,
o die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
o die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
o die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
o die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
nicht angegeben