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Eintragung im Güterrechtsregister nach Abschluss eines Ehevertrags
[Nr.99054001060000 ]
Teaser
Wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie den gewählten Güterstand im Güterrechtsregister eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
- Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
- Der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
- Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
- Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
- Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
- Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben