Eintragung in das Grundbuch
[Nr.99043006060000 ]
Teaser
Eintragung von Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück oder Belastungen und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Grundbuchamtes.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Eintragung in das Grundbuch müssen Sie beim Grundbuchamt beantragen. Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung vor, nimmt das Grundbuchamt die Eintragung vor.
Ist die Eintragung erfolgt, benachrichtigt das Grundbuchamt den antragseinreichenden Notar, den Antragsteller, den eingetragenen Eigentümer sowie alle aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt oder deren Recht durch sie betroffen wird.
Informieren Sie sich dazu bei einem Notar oder einer Notarin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
Rechtsbehelf
nicht angegeben