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Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
[Nr.99058017060000 ]

Teaser

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes müssen Sie online oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Online-Antrag: 

  • Verschiedene Verwaltungsportale der Länder bieten eine Online-Antragstellung an.
  • Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren

Schriftlicher Antrag: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen. 
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer. 

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer oder an die Einheitlichen Ansprechpartner. 

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, kann die Eintragung in das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen werden.