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Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler
[Nr.99058007060012 ]

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Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer einreichen.

Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.

  • Die Handwerkskammer prüft anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
  • In Zweifelsfällen können Sie sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne, Ausbildungsordnungen für die Prüfung nachreichen.
  • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
  • Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sogenannte Handwerkskarte.

Die Eintragung in die Handwerksrolle beantagen Sie bei der für Sie zuständigen handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Örtliche Handwerkskammer