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Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindesvermögens
[Nr.99126014088002 ]
Teaser
Wenn das Vermögen eines Kindes insbesondere durch seine Sorgeberechtigten gefährdet ist, kann das Familiengericht eingreifen.
Verfahrensablauf
- Wer einen Hinweis auf Gefährdung von Kindesvermögen vermutet, meldet dies in der Regel dem Jugendamt.
- Das Jugendamt wird tätig und klärt, ob die Familie bereit und in der Lage ist, das vermögensgefährdende Verhalten künftig zu unterlassen und Unterstützung anzunehmen. Ist dies nicht der Fall, meldet das Jugendamt den Fall dem Familiengericht.
- Das Familiengericht, das von einer Gefährdung des Kindesvermögens erfährt, ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen weiter. Es leitet das Verfahren ein. Das heißt, es ist kein Antrag nötig. Das Gericht handelt, sobald es Kenntnis von dem Fall hat.
- Das Familiengericht ermittelt die Sachlage und trifft eine Entscheidung. Gegebenenfalls ordnet das Gericht Maßnahmen an, um das Kindesvermögen zu schützen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben