Elternrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
[Nr.99157032017003 ]
Teaser
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit stirbt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Elternrente erhalten.
Verfahrensablauf
Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen erbracht. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert Sie, um Ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben