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Was erledige ich wo?

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Elternzeit Inanspruchnahme
[Nr.99041018087000 ]

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Arbeitgeber.

Teaser

Sie haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung

und Erziehung Ihres Kindes. Der Anspruch besteht grundsätzlich innerhalb der

ersten drei L

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben