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Entgeltmeldung unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse abgeben
[Nr.99107033011007 ]

Teaser

Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie außerdem wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Entgeltmeldung für das betroffene Jahr bei der Künstlersozialkasse ein:

  • Das Formular »Meldebogen« können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post, Telefax oder E-Mail an die KSK.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben. 
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass für Sie eine erneute Abgabepflicht besteht, erhalten Sie eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe.
  • Wenn weiterhin keine Abgabepflicht vorliegt, sendet Ihnen die KSK darüber einen Bescheid zu.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben