Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen
[Nr.99003054080002 ]

Verfahrensablauf

Die nicht gedeckten Betriebsausgaben können auf Antrag erstattet werden.

  • Fragen Sie nach der für Sie zuständigen Stellen nach einem entsprechenden Antragsvordruck.
  • Die Anträge werden nach Antrageingang abgearbeitet und evtl. weitere erforderliche Unterlagen nachgefordert.
  • Am Ende erhalten Sie einen Bescheid und ggf. die Auszahlung auf Ihr angegebenes Konto .

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

  • 2 Jahr(e)
    • Die Jahresfrist richtet sich dabei nach dem Zeitraum Ihrer Absonderung bzw. des Tätigkeitsverbotes, bzw. der Absonderung oder des Tätigkeitsverbotes Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin. Nach Ablauf der Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Entschädigung des Verdienstausfalles.