Seiteninhalt
Entsorgungsnachweis Bestätigung
[Nr.99001020008000 ]
Teaser
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.
Verfahrensablauf
- Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Erzeuger,
- Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers,
- Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde,
- Eingangsbestätigung mit Nachforderung der Entsorgerbehörde bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Behördenbestätigung der Entsorgerbehörde bei vollständigen und korrekten Unterlagen.
- Führen von Begleitscheinen für jeden Transport.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben