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Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Ingenieurinnen und Ingenieure Anzeige

Verfahrensablauf

Eine Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder «Ingenieur« ist durch das

Niedersächsische Ingenieurgesetz (NIngG) geschützt. Wenn Sie im Inland weder

einen Wohnsitz noch eine

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben