Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Ingenieurinnen und Ingenieure Anzeige
Verfahrensablauf
Eine Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder «Ingenieur« ist durch das
Niedersächsische Ingenieurgesetz (NIngG) geschützt. Wenn Sie im Inland weder
einen Wohnsitz noch eine
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben