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Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur aus dem Ausland (EU) Anzeige erstmalig
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur« ist in Niedersachsen geschützt.
Sie planen erstmalig eine Tätigkeit als »Beratender Ingenieur« und haben weder
einen Wohnsi
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben