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Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratender Ingenieur/-in aus dem Ausland Anzeige erneut
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
- Sie erhalten entweder die Bestätigung, dass Ihre Anzeige erfolgt ist oder die Untersagung der Erbringung der Dienstleistung
Rechtsgrundlage(n)
§§ 12, 13 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)
Teaser
Die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur« ist in Niedersachsen geschützt.
Sie planen eine Tätigkeit als »Beratender Ingenieur« und haben weder einen
Wohnsitz, noch e
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben