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Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratender Ingenieur/-in aus dem Ausland Anzeige erneut

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
  • Sie erhalten entweder die Bestätigung, dass Ihre Anzeige erfolgt ist oder die Untersagung der Erbringung der Dienstleistung

Rechtsgrundlage(n)

§§ 12, 13 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)

Teaser

Die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur« ist in Niedersachsen geschützt.

Sie planen eine Tätigkeit als »Beratender Ingenieur« und haben weder einen

Wohnsitz, noch e

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben