Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland Anzeige erstmalig (EU)
[Nr.99150085001000 ]

Teaser

Als im Ausland niedergelassene Person haben Sie die erstmalige Erbringung Ihrer Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen anzuzeigen.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Rechtsgrundlage(n)