Erbringung von Dienstleistungen in Niedersachsen durch auswärtige Tragwerksplanerinnen oder Tragwerksplaner aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Anzeige
Verfahrensablauf
Eine Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Bei Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird der
Standsicherheitsnachweis dann geprüft, wenn die Baumaßnahme unter die in § 65
Abs. 3 S. 1 NB
Zuständige Stelle
nicht angegeben