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Was erledige ich wo?

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Erbringung von Dienstleistungen in Niedersachsen durch auswärtige Tragwerksplanerinnen oder Tragwerksplaner aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Anzeige

Verfahrensablauf

Eine Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Bei Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird der

Standsicherheitsnachweis dann geprüft, wenn die Baumaßnahme unter die in § 65

Abs. 3 S. 1 NB

Zuständige Stelle

nicht angegeben