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Erbringung von Entwurfsdienstleistungen auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen Anzeige

Verfahrensablauf

Eine Anzeige der Erbringung von Entwurfsdienstleistungen auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist nach der

Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) dafür verantwortlich, dass der Entwurf für

die Baumaßnahme dem öffe

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben