Erbringung von Entwurfsdienstleistungen auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen Anzeige
Verfahrensablauf
Eine Anzeige der Erbringung von Entwurfsdienstleistungen auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden durch in EU-, EWR- und gleichstellten Staaten niedergelassene Personen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Teaser
Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist nach der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) dafür verantwortlich, dass der Entwurf für
die Baumaßnahme dem öffe
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben