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Erbvertrag
[Nr.99046019089000 ]

Zuständige Stelle

Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

Nach Aufwand

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nach Aufwand

Verfahrensablauf

nicht angegeben