Erbvertrag
[Nr.99046019089000 ]
Zuständige Stelle
Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen.
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
Nach Aufwand
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nach Aufwand
Verfahrensablauf
nicht angegeben