Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
[Nr.99027006261003 ]
Teaser
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.
Verfahrensablauf
Sie reichen die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen ergänzenden Angaben, Erklärungen und Unterlagen beim zuständigen Standesamt ein.
- Soweit erforderlich, erklären Sie die Vornamen Ihres Kindes oder bestimmen den Familiennamen des Kindes.
- Das Standesamt prüft die eingereichten Angaben, Erklärungen und Unterlagen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, fordert das Standesamt diese nach.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, beurkundet das Standesamt die Geburt.
- Die fehlenden Angaben oder Nachweise können Sie dem Standesamt per Post oder persönlich übermitteln.
- Das Standesamt prüft die ergänzten Angaben und Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn weitere Nachweise benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 45 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 35 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- § 1626 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1616 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Artikel 10 Absatz 1 und 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Artikel 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Voraussetzungen
- Die Geburt des Kindes wurde angezeigt.
- Für die Beurkundung der Geburt werden ergänzende Angaben, Erklärungen oder Unterlagen benötigt.
- Sie sind berechtigt, die erforderlichen Angaben oder Erklärungen für das Kind abzugeben.
Ihr Kind ist im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes geboren.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung über die Vornamen des Kindes, soweit erforderlich.
- Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes, soweit erforderlich.
- Weitere Unterlagen oder Nachweise, soweit sie für die Beurkundung erforderlich sind oder vom Standesamt angefordert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht