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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten
[Nr.99134007148000 ]
Teaser
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.
Verfahrensablauf
- In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
- Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein.
-
Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben