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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten
[Nr.99134007148000 ]

Teaser

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.

Verfahrensablauf

  • In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
  • Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. 
  • Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben