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Ergebnis der Europawahl feststellen
[Nr.99128003037003 ]

Teaser

Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

  • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
  • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
  • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter.
  • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an die Bundeswahlleiterin oder den Bundeswahlleiter.
  • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben