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Erlass oder Erstattung der Tabaksteuer beantragen
[Nr.99102141017000 ]

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.

Verfahrensablauf

Den Erlass oder die Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer können Sie per Post oder online beantragen.

Antragsstellung per Post:

  • Laden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung das Formular 1623 "Erlass-/Erstattungsanmeldung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer" herunter und füllen Sie es aus. Bitte beachten Sie vorhandene Ausfüllhinweise.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie die Antragsunterlagen beim zuständigen Hauptzollamt ein. Den Antrag auf Erlass oder Erstattung der Tabaksteuer oder Steuerzeichenschuld stellen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt. Möchten Sie nicht entwertete Steuerzeichen zurückgeben, stellen Sie den Antrag unmittelbar beim Hauptzollamt Bielefeld.
  • Falls erforderlich, wird das zuständige Hauptzollamt mit Ihnen einen Termin für das Vernichten, Vergällen oder Ungültigmachen der Steuerzeichen vereinbaren. Sie erhalten postalisch einen Bescheid über den Erlass oder die Erstattung.

Erlass oder Erstattung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer online beantragen:

  • Rufen Sie den OnlineAntrag Formular 1623 "Erlass-/Erstattungsanmeldung von Steuerzeichenschuld und von durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer" im Zoll-Portal der Zollverwaltung auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Falls erforderlich, wird das zuständige Hauptzollamt mit Ihnen einen Termin für das Vernichten, Vergällen oder Ungültigmachen der Steuerzeichen vereinbaren.
  • Sie erhalten einen Bescheid über den Erlass oder Erstattung.

Den Erlass oder die Erstattung von nicht durch Steuerzeichenverwendung entrichteter Tabaksteuer können Sie ausschließlich per Post beantragen:

  • Fertigen Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich in 2 Ausfertigungen an und unterschreiben Sie diese.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über den Erlass oder Erstattung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben