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Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
[Nr.99129077007000 ]

Teaser

Wollen Sie die Art der Einleitung aus einer Kleinkläranlage ändern, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen? Dann müssen Sie bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Verfahrensablauf

Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Sie senden Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid für die Änderung
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühr.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben