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Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
[Nr.99050109001000 ]

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Um eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer Behörde einreichen.

Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.

Die zuständige Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben