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Was erledige ich wo?

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Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
[Nr.99050013001000 ]

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Formulare

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben